Rechtsprechung
BGH, 14.05.2008 - 3 StR 140/08 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 64 StGB
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (obligatorische Prüfung bei Sich-Aufdrängen) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Unterlassen der gerichtlichen Prüfung zu den Voraussetzungen der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 64; BtMG § 35
Verhältnis zwischen § 64 StGB und § 35 BtMG - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90
Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten
Auszug aus BGH, 14.05.2008 - 3 StR 140/08
Dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht (BGHSt 37, 5). - BGH, 27.03.2008 - 3 StR 38/08
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; Vorrang gegenüber …
- BGH, 13.11.2007 - 3 StR 452/07
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
Auszug aus BGH, 14.05.2008 - 3 StR 140/08
Dieser muss vielmehr das Ermessen tatsächlich ausüben und die Ermessensentscheidung für das Revisionsgericht nachprüfbar machen (vgl. BGH, Beschl. vom 13. November 2007 - 3 StR 452/07).
- OLG Düsseldorf, 09.03.2009 - 5 Ss 7/09
Mann aus dem Schließfach: Oberlandesgericht Düsseldorf hebt amtsgerichtliche …
Dieser muss vielmehr das Ermessen tatsächlich ausüben und die Ermessensentscheidung für das Revisionsgericht nachprüfbar machen (BGH, 2 StR 344/07 vom 10. August 2007; 2 StR 37/08 vom 20. Februar 2008; 3 StR 51/08 vom 3. März 2008; 3 StR 140/08 vom 14. Mai 2008).Dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht, wenn der Beschwerdeführer - wie hier - die Nichtanwendung des § 64 StGB durch den Tatrichter nicht von seinem Rechtsmittelangriff ausgenommen hat (zuletzt BGH, 3 StR 140/08 vom 14. Mai 2008).