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   BGH, 14.05.2008 - 3 StR 140/08   

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https://dejure.org/2008,10486
BGH, 14.05.2008 - 3 StR 140/08 (https://dejure.org/2008,10486)
BGH, Entscheidung vom 14.05.2008 - 3 StR 140/08 (https://dejure.org/2008,10486)
BGH, Entscheidung vom 14. Mai 2008 - 3 StR 140/08 (https://dejure.org/2008,10486)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 14.05.2008 - 3 StR 140/08
    Dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht (BGHSt 37, 5).
  • BGH, 27.03.2008 - 3 StR 38/08

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; Vorrang gegenüber

    Auszug aus BGH, 14.05.2008 - 3 StR 140/08
    Der Senat weist vorsorglich darauf hin, dass im Verhältnis des § 64 StGB zur vollstreckungsrechtlichen Sonderregelung des § 35 BtMG die Unterbringung nach § 64 StGB grundsätzlich vorgeht (vgl. BGH, Beschl. vom 27. März 2008 - 3 StR 38/08).
  • BGH, 13.11.2007 - 3 StR 452/07

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 14.05.2008 - 3 StR 140/08
    Dieser muss vielmehr das Ermessen tatsächlich ausüben und die Ermessensentscheidung für das Revisionsgericht nachprüfbar machen (vgl. BGH, Beschl. vom 13. November 2007 - 3 StR 452/07).
  • OLG Düsseldorf, 09.03.2009 - 5 Ss 7/09

    Mann aus dem Schließfach: Oberlandesgericht Düsseldorf hebt amtsgerichtliche

    Dieser muss vielmehr das Ermessen tatsächlich ausüben und die Ermessensentscheidung für das Revisionsgericht nachprüfbar machen (BGH, 2 StR 344/07 vom 10. August 2007; 2 StR 37/08 vom 20. Februar 2008; 3 StR 51/08 vom 3. März 2008; 3 StR 140/08 vom 14. Mai 2008).

    Dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht, wenn der Beschwerdeführer - wie hier - die Nichtanwendung des § 64 StGB durch den Tatrichter nicht von seinem Rechtsmittelangriff ausgenommen hat (zuletzt BGH, 3 StR 140/08 vom 14. Mai 2008).

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